1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Reisebedingungen gelten für sämtliche Reiseverträge zwischen IPT Island ProTravel GmbH („IPT“) und dem Reisenden (m/w/d), dem „Kunden“, bei welchen IPT mindestens zwei verschiedene Reiseleistungen für den Zweck derselben Reise zusammenstellt. Sie gelten nicht für die Buchung einer touristischen Einzelleistung oder die Vermittlung einer solchen. Bei Buchung einer Pauschalreise werden dem Kunden die gesetzlich vorgesehenen Informationen, insbesondere das Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise, vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt.
2. Abschluss des Reisevertrages
2.1 Mit seinem Buchungsauftrag bietet der Kunde IPT den Abschluss eines Reisevertrages auf Basis der Reiseausschreibung zur betreffenden Reise und auf Grundlage dieser Allgemeinen Reisebedingungen verbindlich an. Der Buchungsauftrag erfolgt durch den Anmelder für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen haftet, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Buchungsauftrag kann schriftlich, elektronisch, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden.
2.2 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme des Buchungsauftrages des Kunden durch IPT zustande. IPT bestätigt dem Kunden den Vertragsschluss mit der Reisebestätigung/Rechnung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail/als E-Mail-Anhang) direkt oder über den Reisevermittler und übersendet den Sicherungsschein. Nur im Fall des Art. 250 § 6 Abs. 1 S. 2 EGBGB (z. B. auf Messen) erhält der Kunde die Reisebestätigung in Papierform.
2.3 Reisevermittler (z. B. Reisebüros, Online-Portale) und Leistungsträger (z. B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind von IPT nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen von IPT hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
2.4 Der Kunde ist verpflichtet, die erhaltenen Reisedokumente unverzüglich auf Richtigkeit der Ausstellung (Name, Reisedaten, Reiseziel etc.) zu überprüfen und fehlerhafte Bezeichnungen unverzüglich IPT mitzuteilen. Insbesondere falsch geschriebene Namen können zur Nichtmitnahme durch eine Flug- oder Schiffsgesellschaft, oder zu Problemen bei der Einreise führen.
2.5 Das Mindestalter für allein reisende Kunden beträgt (vollendete) 18 Jahre. Gäste im Alter bis einschließlich 17 Jahre (vollendet) müssen in Begleitung eines mindestens 18-jährigen Erwachsenen sein, welcher auf das gleiche Zimmer oder die gleiche Kabine gebucht ist, und der entweder der gesetzliche Vertreter und Sorgeberechtigte ist, oder der über eine gültige und im Original unterschriebene Vollmacht der gesetzlichen Vertreter/Sorgeberechtigten verfügt.
2.6 Schwangere Reisende können aus Sicherheitsgründen leider nicht an einer Schiffsreise oder an Ausflügen mit höherem Risikograd (z. B. Schneemobilsafaris) teilnehmen, wenn sie sich bei Beginn der Reise oder während derselben in der ersten bis 13. Schwangerschaftswoche oder zu Beginn der 22. Schwangerschaftswoche oder später befinden. Reisende, die sich während der gesamten Schiffsreise in der 14. bis 21. Schwangerschaftswoche befinden und über eine entsprechende Bestätigung ihres Arztes verfügen, dass sie an der Reise teilnehmen dürfen und reisefähig sind, können an der Reise teilnehmen, werden jedoch ausdrücklich auf die beschränkte medizinische Einrichtung vor Ort hingewiesen.
2.7 IPT weist darauf hin, dass nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB für die im Fernabsatz (Internetseite) angebotenen Pauschalreisen kein Widerrufsrecht besteht, sondern lediglich die gesetzlichen Rücktritts- und Kündigungsrechte gelten. Dies bedeutet, der Kunde kann seine abgegebene Willenserklärung nicht widerrufen, sondern diese ist bindend. Ein Rücktritt vom Reisevertrag vor Reisebeginn ist stets möglich (siehe Ziff. 6). Ein Widerrufsrecht besteht nur, wenn der Vertrag über Reiseleistungen nach § 651a BGB außerhalb von Geschäftsräumen nach mündlichen Verhandlungen geschlossen worden ist (nicht: Internetbuchung), es sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung des Verbrauchers geführt worden.
3. Leistungen von IPT
Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen und von IPT geschuldeten Reiseleistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung der betreffenden Reise in der jeweils maßgeblichen Ausschreibung von IPT und aus den auf diese Bezug nehmenden Angaben in der individuellen Reisebestätigung/Rechnung an den Kunden.
4. Bezahlung
4.1 Nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung und des Sicherungsscheines ist eine Anzahlung in Höhe von 25 % des Reisepreises sofort fällig und zu zahlen. Die Anzahlung wird auf den Gesamtreisepreis angerechnet. Die Restzahlung auf den Reisepreis ist spätestens 30 Tage vor Reisebeginn zur Zahlung fällig, sofern der Sicherungsschein bereits übergeben ist, und feststeht, dass die Reise durchgeführt wird, insbesondere nicht mehr aus dem in Ziffer 10.1 genannten Grund abgesagt werden kann. Bei kurzfristigen Buchungen innerhalb von 28 Tagen vor dem Reisebeginn, ist der komplette Reisepreis unverzüglich fällig und nach Erhalt des Sicherungsscheines zu zahlen.
4.2 Maßgeblich für eine rechtzeitige Zahlung des Kunden ist der Eingang der Gutschrift bei IPT. Gehen auf den Reisepreis fällige Zahlungen trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung nicht ein, ist IPT berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Buchung zu stornieren. In diesem Fall kann IPT vom Kunden Schadensersatz verlangen, der sich der Höhe nach an der Rücktrittsentschädigung der Ziffern 6.2 oder 6.3 orientiert, vorausgesetzt, der Kunde hatte nicht selbst ein Recht zur Zahlungsverweigerung.
4.3 Rücktrittsentschädigungen im Fall eines Rücktritts des Kunden (siehe Ziffer 6.2/6.3) oder Umbuchungsentgelte (siehe Ziffer 7.1) sind jeweils sofort nach Rechnungstellung zur Zahlung fällig. Die Versicherungsprämien vermittelter Reiseversicherungen sind mit der Anzahlung sofort zur Zahlung fällig.
4.4 Wählt der Kunde die Zahlung durch Kreditkarte, so erteilt er bei Buchung der Reise die Belastungsermächtigung für sein Kreditkartenkonto. Hat IPT diese Zahlungsart in der Reisebestätigung ausdrücklich akzeptiert, so gilt eine Zahlung des Kunden so lange als vorläufig entrichtet, bis festgestellt wird, dass der von IPT vom Kreditkartenkonto des Kunden eingezogene Betrag nicht ganz oder teilweise rückbelastet oder seine Rückzahlung auf sonstige Weise geltend gemacht wird. Kommt es zu einer Rückbelastung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, und wird eine Zahlung nicht rechtzeitig eingelöst, so gerät der Kunde in Verzug und IPT ist berechtigt, einen entstandenen Schaden als Verzugsschaden in Rechnung zu stellen. Die An- und Restzahlungen auf den Reisepreis werden auch bei Kreditkartenzahlung entsprechend ihren Fälligkeiten und soweit der Sicherungsschein übergeben ist, abgebucht.
5. Preis- und Vertragsänderungen nach Vertragsschluss
5.1 IPT behält sich vor, den Reisepreis nach Vertragsschluss einseitig zu erhöhen, wenn sich die Erhöhung des Reisepreises unmittelbar aus einer tatsächlich erst nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren a) Erhöhung des Preises für die Beförderung von Personen aufgrund höherer Kosten für Treibstoff oder andere Energieträger, b) einer Erhöhung der Steuern und sonstigen Abgaben für vereinbarte Reiseleistungen, wie Touristenabgaben, Hafen- oder Flughafengebühren, oder c) einer Änderung der für die betreffende Pauschalreise geltenden Wechselkurse ergibt. Der Reisepreis wird in den genannten Fällen in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der in a) bis c) genannten Faktoren pro Person auf den Reisepreis auswirkt. Sollte dies der Fall sein, wird IPT den Kunden umgehend auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) klar und verständlich über die Preiserhöhung und deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der Preiserhöhung mitteilen. Eine Preiserhöhung ist nur wirksam, wenn sie den hier genannten Anforderungen entspricht und die Unterrichtung des Kunden nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn erfolgt. Der Kunde kann eine Senkung des Reisepreises verlangen, wenn und soweit sich die in Ziff. 5.1 unter a) bis c) genannten Preise, Abgaben oder Wechselkurse nach Vertragsschluss und vor Reisebeginn geändert haben und dies zu niedrigeren Kosten für IPT führt.
5.2 IPT behält sich vor, nach Vertragsschluss andere Vertragsbedingungen als den Reisepreis einseitig zu ändern, wenn die Änderungen unerheblich sind. Dies kann etwa der Fall sein bei Änderungen von Transfer- und Flugzeiten, etwa durch die Flug- oder Busgesellschaften um bis zu vier Stunden, wegen des Streiks von Beförderungsunternehmen, erforderlichen und angemessenen Routenänderungen des Transportmittels (Schiff, Pkw/Bus oder Flugzeug), insbesondere aus Sicherheits-, Witterungs- oder seemännischen Gründen, in angemessenem Umfang. Dies gilt auch für das Nichtanlaufen von einzelnen Häfen oder der erforderlichen Änderung von Zeitpunkt und Reihenfolge von Programmpunkten, von Strecken oder Teilstrecken aufgrund von Wetter- , Wind- oder anderen Witterungsbedingungen, oder bei Ausfall von Verkehrsmitteln. Ebenso behält IPT sich vor, statt der gebuchten Hotels angemessene Ersatzhotels zum Einsatz zu bringen. IPT hat den Kunden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail, SMS) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. Die Änderung ist nur wirksam, wenn sie diesen Anforderungen entspricht und vor Reisebeginn erklärt wird.
5.3 Übersteigt die in Ziff. 5.1 vorbehaltene Preiserhöhung 8 % des Reisepreises, kann IPT sie nicht einseitig vornehmen. IPT kann indes dem Kunden eine entsprechende Preiserhöhung anbieten und verlangen, dass er innerhalb einer von IPT bestimmten, angemessenen Frist, (1) das Angebot zur Preiserhöhung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer Preiserhöhung kann nicht später als 20 Tage vor Reisebeginn unterbreitet werden. Kann IPT die Reise aus einem nach Vertragsschluss eingetretenen Umstand nur unter erheblicher Änderung einer der wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen (Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB) oder nur unter Abweichung von besonderen Vorgaben des Kunden, die Inhalt des Vertrages geworden sind, verschaffen, so kann IPT dem Kunde die entsprechende andere Vertragsänderung anbieten und verlangen, dass der Kunde innerhalb einer von IPT bestimmten, angemessenen Frist, (1) das Angebot zur Vertragsänderung annimmt oder (2) seinen Rücktritt vom Vertrag erklärt. Das Angebot zu einer solchen sonstigen Vertragsänderung kann nicht nach Reisebeginn unterbreitet werden. Nach dem Ablauf der genannten Frist gilt das Angebot zur Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung als angenommen.
5.4 IPT kann dem Kunden in ihrem Angebot zu einer Preiserhöhung oder sonstigen Vertragsänderung nach Ziff. 5.3 wahlweise auch die Teilnahme an einer anderen Pauschalreise (Ersatzreise) anbieten, über die IPT den Kunden nach Art. 250 § 10 EG-BGB zu informieren hat.
6. Rücktritt des Kunden vor Reisebeginn, Stornierungsentschädigung
6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei IPT oder dem Reisebüro, über das die Buchung des Kunden erfolgte. Es wird dem Kunden empfohlen, den Rücktritt schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail) zu erklären.
6.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, so kann IPT vom Kunden eine angemessene Entschädigung verlangen. Dazu hat IPT die folgenden Entschädigungspauschalen festgelegt, die sich nach dem Zeitraum zwischen der Rücktrittserklärung und dem Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von Aufwendungen von IPT und dem zu erwartenden Erwerb durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen in Prozent des Reisepreises, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden, wie folgt bestimmen:
– bis zum 30. Tag vor Reisebeginn 25 % des Reisepreises
– vom 29. bis 14. Tag vor Reisebeginn 50 % des Reisepreises
– vom 13. bis 7. Tag vor Reisebeginn 60 % des Reisepreises
– vom 6. Tag bis 1. Tag vor Reisebeginn 90 % des Reisepreises
– am Tag des Reisebeginns/ bei Nichtantritt der Reise 95 % des Reisepreises.
Dem Kunden bleibt es in jedem Fall unbenommen, IPT nachzuweisen, dass überhaupt kein oder nur ein wesentlich niedrigerer Schaden als in Höhe der von ihr geforderten Pauschalen entstanden ist.
6.3 IPT behält sich vor, anstelle der vorstehend genannten Pauschalen die Entschädigung konkret zu berechnen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich dabei nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der von IPT ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was IPT durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt (§ 651h Abs. 2 S. 2 BGB). IPT wird auf Verlangen des Reisenden die Höhe der Entschädigung begründen.
6.4 Erfolgt der Rücktritt des Kunden wegen eines Angebots von IPT über eine Preiserhöhung über 8 % des Reisepreises oder wegen einer der in Ziff. 5.3 genannten erheblichen Vertragsänderungen, so ist der Rücktritt des Kunden kostenfrei. Der Entschädigungsanspruch des Reiseveranstalters entfällt ferner in Fällen des § 651h Abs. 3 S. 1 BGB.
7. Umbuchungen, Ersatzpersonen
7.1 Ein rechtlicher Anspruch des Kunden auf Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, der Unterkunft, der Verpflegungsart, der Beförderungsart oder des Schiffes (Umbuchungen) besteht nicht. Werden auf Wunsch des Kunden Umbuchungen nach der Buchung der Reise dennoch vorgenommen, so erhebt IPT bis 90 Tage vor Reisebeginn ein Umbuchungsentgelt von € 100,– je Umbuchungsvorgang. Dem Kunden ist unbenommen, nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden ist. Umbuchungswünsche, die nach dem 90. Tag vor Reisebeginn eingehen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag zu den vorstehenden Bedingungen in Ziffer 6.2/Ziffer 6.3 bei gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
7.2 Der Kunde kann innerhalb einer angemessenen Frist vor Reisebeginn auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) erklären, dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Die Erklärung ist in jedem Fall rechtzeitig, wenn sie IPT nicht später als sieben Tage vor Reisebeginn zugeht. IPT kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser Dritte die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, haften er und der Kunde gegenüber IPT als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. IPT darf eine Erstattung von Mehrkosten nur fordern, wenn und soweit diese angemessen und ihr tatsächlich entstanden sind. Sie hat dem Kunden einen Nachweis darüber zu erteilen, in welcher Höhe durch den Eintritt des Dritten Mehrkosten entstanden sind.
8. Reiseversicherungen
Zur Abdeckung von Reiserücktritts- und -abbruchskosten, empfiehlt IPT dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung und kann dem Kunden eine Reiserücktrittskosten-Versicherung oder eine Versicherung zur Deckung der Kosten einer Unterstützung einschließlich einer Rückbeförderung bei Unfall, Krankheit oder Tod vermitteln. Dem Kunden wird weiterhin geraten, eine Auslands-Reisekrankenversicherung mit umfassenden Deckungsschutz im Ausland, die Rücktransporte aus dem Ausland versichert, mit Gültigkeit für die gesamte Dauer und Zielländer der Reise abzuschließen.
9. Nicht in Anspruch genommene Leistung
Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen, die IPT ihm ordnungsgemäß angeboten hat, aus Gründen, die ausschließlich von ihm selbst zu vertreten sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise, Krankheit, Reiseunfähigkeit) nicht in Anspruch, so hat er keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Reisepreises.
10. Rücktritt und Kündigung durch IPT
10.1 IPT kann bis 28 Tage vor Reisebeginn wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl vom Vertrag zurücktreten und die Reise absagen, wenn sie in der jeweiligen vorvertraglichen Unterrichtung (z. B. Reiseausschreibung) diese Zahl beziffert sowie den Zeitpunkt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Rücktrittserklärung zugegangen sein muss, angegeben hat, und in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und späteste Rücktrittsfrist angibt.
10.2 IPT kann ferner vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten, wenn IPT aufgrund unvermeidbarer, außergewöhnlicher Umstände an der Erfüllung des Vertrages gehindert ist. 10.3 Tritt IPT nach 10.1 oder 10.2 vom Reisevertrag zurück, verliert sie den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen werden dem Kunden zurückerstattet.
11. Obliegenheiten des Kunden, Abhilfe, Fristsetzung vor Kündigung des Kunden, Anzeige von Gepäckschäden, Gepäckverzögerungen oder Gepäckverlust
11.1 Der Kunde hat auftretende Mängel unverzüglich der örtlichen Reiseleitung/dem örtlichen Leistungsträger von IPT und unter der unten genannten Adresse/Telefonnummer anzuzeigen und dort um Abhilfe innerhalb angemessener Frist zu ersuchen. Die Kontaktnummer befindet sich stets in der Buchungsbestätigung. Soweit IPT infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, die in § 651m BGB bestimmten Rechte geltend zu machen oder nach § 651n BGB Schadensersatz zu verlangen. Verlangt der Kunde Abhilfe, hat IPT den Reisemangel zu beseitigen. Sie kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Reisemangels und des Wertes der betroffenen Reiseleistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. IPT kann in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringt. Kann IPT die Beseitigung des Mangels verweigern und betrifft der Mangel einen erheblichen Teil der Reiseleistungen, hat IPT Abhilfe durch angemessene Ersatzleistungen anzubieten.
11.2 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet IPT innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag kündigen, wobei aus Beweisgründen die schriftliche oder elektronische Erklärung empfohlen wird. Der Bestimmung einer Frist durch den Kunden bedarf es lediglich dann nicht, wenn die Abhilfe durch IPT verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist. Wird der Vertrag vom Kunden gekündigt, so behält IPT hinsichtlich der erbrachten und der zur Beendigung der Pauschalreise noch zu erbringenden Reiseleistungen den Anspruch auf den vereinbarten Reisepreis; Ansprüche des Kunden nach § 651i Abs. 3 Nr. 6 und 7 BGB bleiben unberührt.
11.3 Gepäckschäden, Zustellungsverzögerungen bei Gepäck oder Gepäckverlust im Zusammenhang mit Flügen ist unverzüglich an Ort und Stelle bei der zuständigen Fluggesellschaft die Verlust- oder Schadensanzeige nach internationalen Übereinkommen binnen 7 Tagen bei Gepäckverlust und binnen 21 Tagen bei Gepäckverspätung nach Aushändigung des Gepäcks anzuzeigen, wobei empfohlen wird, den Schaden dann auch nochmals schriftlich geltend zu machen.
11.4 Der Kunde hat selbst sicherzustellen, dass er rechtzeitig zu Beginn der Pauschalreise am Abreiseort erscheint, insbesondere bei Eigenanreise durch selbst gebuchte Flüge. Bei der Buchung von selbst gebuchten Reiseteilen oder Flügen ist zu empfehlen, einen erheblichen zeitlichen Vorlauf zu berücksichtigen und, etwa bei Verwendung von Rail & Fly Tickets, mindestens drei Stunden vor Abflug am Flughafen einzutreffen, um den Check-In und die Sicherheits- und/oder Gesundheitskontrolle bequem passieren zu können. Ebenso sollte bei der Eigenbuchung von Anschlussflügen ein erheblicher zeitlicher Spielraum eingeplant werden und möglichst ein Tarif gewählt werden, bei dem Umbuchungen jederzeit kostenfrei oder zu geringen Kosten möglich sind.
12. Mitwirkungspflichten des Kunden, Überprüfungspflicht der körperlichen Konstitution des Passagiers für die Reise, Schadensminderungspflicht
12.1 Der Kunde ist verpflichtet, vor der Reise, ggf. unter Einbeziehung fachkundigen ärztlichen Rates, sorgfältig selbst zu prüfen, ob die Teilnahme an der Reise mit ihren spezifischen Inhalten und ihrer Route mit seiner jeweiligen körperlichen Verfassung, Konstitution und seinem aktuellen Gesundheitszustand tatsächlich vereinbar ist. Er hat dabei zu berücksichtigten, dass es sich bei der gebuchten Reise um eine solche handeln kann, bei der ärztliche Hilfe nicht immer verfügbar ist. Im Falle von schwerwiegenden Erkrankungen ist der Kunde verpflichtet, ein ärztliches Attest vorzulegen, das seine Reisefähigkeit nachweist.
12.2 Wird die Erbringung der Leistung IPT i. S. d. § 275 BGB unmöglich, weil der Reisende wegen Krankheit oder aus einem anderen Grund reiseunfähig ist (z. B. Antritt der Reise ohne zwingend notwendige Begleitung), so ist der Anspruch des Kunden auf Leistung ausgeschlossen. In diesen Fällen stimmt der Reisende schon jetzt zu, sich von einem Arzt/Bordarzt untersuchen zu lassen, der die Reisefähigkeit prüft und ggf. eine für beide Parteien verbindlich geltende Reiseunfähigkeit feststellt.
12.3 Der Kunde hat den Eintritt eines Schadens möglichst zu verhindern und eingetretene Schäden gering zu halten. Insbesondere hat er IPT auf die Gefahr eines Schadens aufmerksam zu machen.
13. Haftung und Haftungsbeschränkung von IPT
13.1 Die vertragliche Haftung von IPT für Schäden, die nicht Körperschäden sind und nicht schuldhaft herbeigeführt werden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Ansprüche, die nach Montrealer Übereinkommen gegeben sind.
13.2 Für Schiffsreisen gilt: Die internationale Seebeförderung unterliegt dem am 23.04.2014 in Kraft getretenen Athener Übereinkommen (AÜ) sowie der Verordnung (EG) Nr. 392/2009. Die Haftung des Beförderers für sämtliche Schadensersatzansprüche bei Schifffahrtsereignissen im Fall des Todes oder der Körperverletzung von Passagieren sowie des Verlusts oder der Beschädigung von Gepäck und Selbstbehalte (bei Verlust oder Beschädigung in Abzug zu bringende Beträge) ist stets auf die Haftungsbegrenzungen des AÜ in seiner jeweils geltenden Fassung nebst zugehörigen Protokollen beschränkt (derzeit Regelung des Art. 3, Art. 5, Art. 7 und Art. 8 AÜ). Der gem. Art. 8 Abs. 4 AÜ erlaubte Abzug findet Anwendung. Ein Mitverschulden des Passagiers ist stets zu berücksichtigen (Art. 6 AÜ). Der Beförderer haftet nicht für Ereignisse, die eintreten, ehe der Fahrgast das Schiff betreten hat oder nachdem er es verlassen hat. Entsprechendes gilt für das Handreisegepäck im Gewahrsam des Fahrgastes. Der Beförderer haftet nicht für lebende Tiere, die als Reisegepäck befördert werden. Der Beförderer haftet nicht für Schäden, die während des Transports auf Schiffen entstehen, der von einem anderen Frachtführer ausgeführt wird. Der Beförderer haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Geld, begebbaren Wertpapieren oder anderen Wertgegenständen wie Gold, Silber, Juwelen, Schmuck, Kunstgegenständen, Elektronik oder sonstigen Wertsachen, außer diese wurden bei dem Beförderer zur sicheren Aufbewahrung übergeben (in diesem Fall ist die Haftung nach Art. 8 Abs. 3 AÜ beschränkt). Der Kunde hat selbst dafür Sorge zu tragen, dass er solche Gegenstände in seinem Handgepäck sicher verwahrt.
13.3 Soweit dem Kunde auf der Reise ein Internetzugang angeboten wird, ist der Kunde berechtigt, diesen Zugang selbst kostenfrei zu nutzen, aber er darf nicht unbefugten Dritten die Nutzung gestatten. IPT gewährleistet nicht die ständige tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für einen bestimmten Zweck, insbesondere keinen beabsichtigten beruflichen oder betrieblichen, wie etwa die Nutzung für das Homeoffice. IPT ist nicht haftbar für die Unterbrechungen von Internetdiensten, etwa aufgrund von Wetterbedingungen, Signalverlust, der Abgelegenheit eines Ortes oder für andere Gründe, die den Verlust des Satellitensignals verursachen. Der Kunde akzeptiert und erkennt an, dass die Internetverbindung, einschließlich die Möglichkeit des Signalverlusts, besteht, und die Internetverbindung instabil oder nicht verfügbar sein kann. IPT haftet nicht für daraus entstehende Vorkommnisse oder Schäden des Kunden. IPT ist ferner jederzeit berechtigt, den Zugang des Kunden zum Internet ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde. Der unter Nutzung der bestehenden Datenverbindung hergestellte Datentransfer erfolgt unverschlüsselt. Die Nutzung des WLAN erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Kunden. Es besteht die Gefahr, dass Schadsoftware bei der Nutzung des W-LAN auf das Endgerät des Kunden gelangt. Für solche Schäden übernimmt IPT keine Haftung, Besucht der Kunde kostenpflichtige Internetseiten, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Der Kunde muss eine Internetverbindung in rechtlich einwandfreier Weise nutzen und darf sie weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten benutzen. Er stellt IPT von sämtlichen Schäden oder Ansprüchen Dritter frei, die auf seiner rechtswidrigen Verwendung beruhen, inklusive aller damit zusammenhängenden, IPT entstehenden Kosten bei der Inanspruchnahme und/oder Abwehr von rechtlichen Maßnahmen. Besteht in einem Hotel oder einer Unterkunft die Möglichkeit, W-LAN zu nutzen, so gilt dieser Absatz 13.3 auch für die dortige Nutzung des W-LAN durch den Kunden und IPT gewährleistet nicht die ständige tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für einen bestimmten Zweck, insbesondere keinen beabsichtigten beruflichen oder betrieblichen, wie etwa die Nutzung für das Homeoffice, im Hotel oder der Unterkunft.
14. Informationspflichten über die Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens
IPT ist gemäß EU-VO Nr. 2111/05 verpflichtet, den Kunden über die Identität des jeweiligen Luftfahrtunternehmens sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise ggf. zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei Buchung zu informieren. Steht/stehen die ausführende Fluggesellschaft bzw. die ausführenden Fluggesellschaften zu diesem Zeitpunkt noch nicht fest, so muss der Veranstalter diejenige/n Fluggesellschaft/en nennen, die die Flugbeförderung wahrscheinlich durchführen wird/werden und unverzüglich sicherstellen, dass der Kunde unverzüglich Kenntnis der Identität erhält, sobald diese feststeht bzw. diese feststehen. Gleiches gilt, wenn die ausführende Fluggesellschaft wechselt. Die von der EU veröffentlichte Liste von Fluggesellschaften, die ein Flugverbot in der EU haben, finden Sie auf der Internetseite https://transport.ec.europa.eu/transport-themes/eu-air-safety- list_de
15. Pass- und Visumerfordernisse, gesundheitspolizeiliche Vorschriften
IPT informiert den Kunden über Pass- und Visumerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von Visa sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten (z. B. polizeilich vorgeschriebene Impfungen und Atteste), die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. Der Kunde ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente und muss selbst darauf achten, dass sein Reisepass oder sein Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeit besitzt.
16. Datenschutz, Widerspruchsrechte
16.1 Über die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten informiert IPT den Kunden in der Datenschutzerklärung auf der Website und in den datenschutzrechtlichen Hinweisen. IPT hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung der Anfrage oder Buchungsanfrage des Kunden, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Reisevertrag erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten werden ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden nicht an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern personenbezogene Daten des Kunden auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat er das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus seiner besonderen Situation ergeben. Er kann unter der memo@islandprotravel.de mit einer E-Mail von seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder IPT unter der unten genannten Adresse kontaktieren.
16.2 Mit einer Nachricht an memo@islandprotravel.de kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung seiner Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.
17. Sonstiges, Hinweise auf Online-Streitbeilegung und Verbraucherschlichtung
17.1 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, behalten die übrigen Bedingungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Reisevertrages bleibt unberührt. Auf das gesamte Vertrags- und Rechtsverhältnis zwischen dem Kunden und IPT findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des privaten oder des öffentlichen Rechtes oder eine Person ist, deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand der Sitz von IPT vereinbart.
17.2 IPT nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist auch nicht verpflichtet, an einem solchen teilzunehmen. Ein internes Beschwerdeverfahren existiert nicht.
Reiseveranstalter: IPT Island ProTravel GmbH,
Geschäftsführer: Frau Janka Schelb, Frau Ann-Cathrin Bröcker, Herr Gudmundur Kjartansson,
Theodorstr. 41 A, 22761 Hamburg, Germany,
HRB 88867 (AG Hamburg), USt.-ID: DE813835437, Telefon: +49 - 40 - 286687200,
E-Mail: memo@islandprotravel.de,
Internet: www.islandprotravel.de.
Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Veranstaltung von Pauschalreisen. Reiseveranstalter-Haftpflichtversicherung: HDI Versicherung AG, HDI-Platz 1, 30659 Hannover, Geltungsbereich der Versicherung: weltweit. Auf den Reisevertrag findet deutsches Recht Anwendung. Diese Allgemeinen Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt. IPT Island ProTravel vermittelt Reiseversicherungen als erlaubnisfreier Annexvermittler gem. § 34d Abs. 8 Nr. 1 GewO. Beschwerdestelle bei Streitigkeiten mit Versicherungsvermittlern: Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 080632, 10006 Berlin, Tel. 0800-3696000, E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de, www.versicherungsombudsmann.de.
Druckversion Allgemeine Reisebedingungen der IPT Island ProTravel GmbH
